Förderungen für Bad und Heizung

Sie planen den Bau eines neuen Badezimmers oder Ihre alte Heizung muss dringend erneuert werden und Sie zerbrechen sich den Kopf, wie Sie das finanzieren sollen? Dann Lassen Sie sich die attraktiven Prämien des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Fördermöglichkeiten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) nicht entgehen. Insbesondere energieeffiziente Techniken und Maßnahmen zur Energieeinsparung werden gefördert, damit beim Kauf einer neuen Heizung vermehrt auf ökologisch nachhaltige erneuerbare Energien umgestellt werden kann. 

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet unterschiedliche Fördermaßnahmen an, darunter beispielsweise auch im Bereich der Badsanierung für barrierefreies, altersgerechtes Wohnen. Und auch die Freie Hansestadt Bremen engagiert sich und unterstützt Sie regional mit einem eigenem Förderangebot beim Austausch eines alten Ölheizkessels. 

Welche Bedingungen Sie für die Fördermaßnahmen erfüllen müssen und wie die Fördermaßnahmen im Detail aussehen, haben wir für Sie im Folgenden zusammengestellt.

Förderung der Freien Hansestadt Bremen: Austausch von Ölheizkesseln

Die Freie Hansestadt Bremen hat die Förderrichtlinie für den "Ersatz von Ölheizkesseln" ins Leben gerufen. Diese soll dazu beitragen Klima und Umwelt zu schützen, indem der Austausch von Ölheizkesseln finanziell unterstützt wird. Gefördert werden demnach neue Heizungsanlagen, sogenannte Wärmeerzeuger, die einen "möglichst geringen Anteil an nicht erneuerbarer Primärenergie" einsetzen. Das heißt, dass im Grunde fast alle Heizanlagen, die vorzugsweise auf erneuerbare Energien setzen, wie beispielsweise bei der Wärmeerzeugung über Solar- oder Holzpelletanlagen, förderfähig sind.

Fördervoraussetzungen des Bremer Modells

Voraussetzung für die Förderung ist, dass sich Ihr Gebäude, bei dem der Ölheizungs-Austausch stattfinden soll, im Land Bremen liegt, da es sich hier um ein regionales Förderprogramm handelt. Außerdem ist es notwendig, dass die Stilllegung der alten Ölverbraucheranlage vom Fachbetrieb bescheinigt wird. Wichtig: Vorhaben werden nicht gefördert, wenn Sie bereits vor dem Bewilligungsbescheid mit dem Umbau begonnen haben.

Lassen Sie sich von uns beraten – wir stehen Ihnen gerne mit unserer langjährigen Erfahrung von Planung bis Inbetriebnahme zur Seite. Sie erreichen uns unter 0421 - 171504 oder ganz einfach per Kontaktformular oder E-Mail.

Förderhöhe im Programm des Austauschs von Ölheizkesseln

Die Förderung für Holzpelletskessel wird vom Land Bremen mit bis zu 5200 Euro gefördert, allerdings ist dafür der Einbau eines Partikelabscheiders Bedingung. Die Förderung der Freien Hansestadt Bremen erfolgt in Form einer sogenannten Anteilsfinanzierung und die Prämie darf mit den Zuschüssen Dritter kombiniert werden, solange die dadurch entstehende Summe nicht die förderfähigen Kosten übersteigt. Das heißt also, dass Sie zusätzlich zu einer Förderung der Stadt Bremen auch Förderungen der KfW und BAFA in Anspruch nehmen können.

Bei Verwendung von Nah- oder Fernwärmeerhalten Sie bei einem Ein- und Zweifamilienhaus eine Prämie von 1.000 Euro. Bei Mehrfamilienhäusern erhalten Sie einen Festbetrag von ebenfalls 1.000 Euro und bekommen pro zusätzliche Wohneinheit nochmal 100 Euro oben drauf. Bei thermischen Solaranlagen hängt die Höhe von der jeweils geltenden Richtlinie der BAFA ab. Mit diesen Landeszuschüssen können durchaus bis zu 100 Prozent der BAFA-Prämie erreicht werden. Die genaue Höhe bestimmt die Bewilligungsstelle. Gleiches gilt für die Anschaffung der Holzpelletkessel oder Holzhackschnitzelkessel.

Fördermöglichkeiten der BAFA: Umrüstung auf erneuerbare Energien

Ähnlich wie bei der Förderrichtlinie der Freien Hansestadt Bremen zielt die Förderung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, der BAFA, auf Energieeffizienz und ökologische Nachhaltigkeit ab, um langfristig zum Schutz von Klima und Umwelt beizutragen. Das BAFA-Förderprogramm dient unterschiedlichen Vorhaben bei denen von fossilen Brennstoffen auf erneuerbare Energien und nachhaltige Wärmeerzeuger umgerüstet werden soll. Gefördert wird der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern, Anlagen zur Heizungsunterstützung, sowie der folgende Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, welches erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung mit einem Anteil von mindestens 25 Prozent erbringt. Die neuen Heizanlagen arbeiten mit einem hohen Anteil an erneuerbarer Primärenergie. Unterstützt werden beispielsweise:

  • Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbaren Energien, z.B. Pelletsheizungen
  • Erneuerbare Energien-Hybridheizungen (EE-Hybride)
  • Wärmepumpen
  • Solarkollektoranlagen
  • Gas-Hybridheizungen
  • Weitere Fördergegenstände finden Sie hier

Fördervoraussetzungen der BAFA: Was wird gefördert?

Gefördert werden grundsätzlich alle sogenannten „förderfähigen Investitionskosten“. Dazu gehören die Anschaffungskosten der neuen Heizungsanlage, die Kosten von Montage und Installation sowie der Inbetriebnahme inklusive Einregulierung und Einweisung. Die Kosten der Entsorgung wie zum Beispiel bei alten Öltanks sind ebenfalls förderfähig. Hinzu kommen noch die Nebenkosten für den Heiz- bzw. Technikraum und für die Abgassysteme sowie Schornsteine. 

Die Kosten der Arbeiten für die Umsetzung und Vorbereitung der förderfähigen Maßnahme wie Beratungs- und Planungsleistungen, die direkten Bezug zur neuen Heizungsanlage haben, werden ebenfalls mit gefördert. Die maximal förderfähigen Investitionskosten liegen bei Wohngebäuden aktuell bei 50.000 Euro (brutto) je Wohneinheit und bei Nichtwohngebäuden bei 3,5 Millionen Euro (brutto).

Auch hier gilt wieder, lassen Sie sich vor Beginn der Umbaumaßnahmen vorab umfassend beraten und beantragen Sie alle Förderungen vor dem Start – Wir von der Olligs GmbH stehen Ihnen gerne von Anfang an mit Rat und Tat zur Seite. Rufen Sie uns einfach unter 0421 - 171504 an oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular oder auch per E-Mail.

Prämienhöhen bei der BAFA-Förderung

Zum Jahreswechsel 2021 wurden bei der Art der Prämie Änderungen vorgenommen. Ab diesem Jahr gibt es einen Festbetrag zur Förderung. Der Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2000 Euro. Die Höhe der Förderung unterscheidet sich je nach Art der Heizungsanlage und ob es sich um einen Gebäudebestand oder Neubau handelt. Wenn Sie sich beispielsweise für eine Biomasseanlage oder eine Wärmepumpenanlage entscheiden, dann erhalten Sie einen Fördersatz von 35 Prozent auf die förderfähigen Kosten (gültig für Gebäudebestand und Neubau gleichermaßen). Wenn Sie in einem Zuge die Ölheizung mit austauschen, kommen Sie sogar dank der Austauschprämie auf einen Fördersatz in Höhe von 45 Prozent! Gleiches Modell gilt bei Umstieg auf EE-Hybride. Nicht gefördert werden Eigenbauanlagen und Anlagen, die in weniger als vier Exemplaren betrieben werden oder betrieben worden sind (Prototypen), sowie gebrauchte Anlagen und Anlagen mit wesentlich gebraucht erworbenen Anlagenteilen

Wenn Sie sich hingegen für eine Gas-Hybridheizung mit erneuerbarer Wärmeerzeugung entscheiden liegen Sie immerhin auch noch bei 30 Prozent. Wählen Sie bei der Gas-Hybridheizung allerdings die Variante, bei der Sie erst später die erneuerbare Wärmeerzeugung (Renewable Ready) einbinden wollen, erhalten Sie nur einen Fördersatz von 20 Prozent. 

Der langfristige und komplette Umstieg auf erneuerbare Energien lohnt sich demnach bereits schon kräftig in der Umbauphase mit Beantragung der Fördermittel - Warum bei solch attraktiven Prämien also nicht gleich ganz umsteigen?

Förderungen BAFA 2022

Fördermöglichkeiten der KfW: Für Heizung und Bad

Auch die KfW bietet unterschiedliche Förderprogramme an. Ob zu energieeffizienten Sanierungen, zur Heizungsmodernisierung oder mit dem KfW-Programm 455 "Altersgerecht Umbauen"- die Möglichkeiten sind vielfältig. 

Wer beispielsweise seine Heizung modernisiert oder energetisch saniert, kann bei der KfW eine Förderung als Investitionskostenzuschuss oder als zinsgünstigerem Kredit bis zu 50.000 Euro zu interessanten Konditionen beantragen. Diese Förderung ist an Bedingungen geknüpft, welche erfüllt werden müssen, wie z.B. der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage und der Einsatz einer höchst sparsamen Hocheffizienz-Heizungspumpe. Wichtig ist allerdings sich immer aktuell vorab zu informieren ob Gelder zur Verfügung stehen, denn leider sind nicht immer alle Fördertöpfe gefüllt.

Besprechen Sie mit uns Ihre Wünsche – wir von der Olligs GmbH sind gerne mit unserer ganzen Erfahrung und Fachkompetenz für Sie da! Rufen Sie uns unter 0421 - 171504 an oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular oder auch per E-Mail.